Sehr geehrte Patientinnen und Patienten! Sehr geehrte Besucher/innen und Gäste!
Die Gesundheitsminister der Länder haben am 14.02.2023 vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März 2023 auslaufen zu lassen.
Am RKK Apolda gelten ab 01.03.2023 folgende Regelungen:
Maskenpflicht:
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (§28b IfSG) besteht bis zum 07.04.2023 weiter für
- alle Besucher von Patienten und
- für ambulante Patienten, die Arzttermine z. B. in Sprechstunden wahrnehmen.
Die Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Besuchern sind unverändert:
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
- Medizinisches Attest
- Gehörlosigkeit
Besucherregelung:
Patientenbesuche sind uneingeschränkt in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
Testpflicht für Besucher/Gäste:
Keine Testpflicht
Mit freundlichen Grüßen
Die Krankenhausleitung
Uwe Koch | Dr. med. Martin Huber |
Geschäftsführer | Ärztlicher Geschäftsführer |