Aktuelle Hygienemaßnahmen ab 01.03.2023

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten! Sehr geehrte Besucher/innen und Gäste!

Die Gesundheitsminister der Länder haben am 14.02.2023 vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März 2023 auslaufen zu lassen.

Am RKK Apolda gelten ab 01.03.2023 folgende Regelungen:

 

Maskenpflicht:

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (§28b IfSG) besteht bis zum 07.04.2023 weiter für

  • alle Besucher von Patienten und
  • für ambulante Patienten, die Arzttermine z. B. in Sprechstunden wahrnehmen.

Die Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Besuchern sind unverändert:

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
  • Medizinisches Attest
  • Gehörlosigkeit

Besucherregelung:

Patientenbesuche sind uneingeschränkt in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.

Testpflicht für Besucher/Gäste:

Keine Testpflicht

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Krankenhausleitung

Uwe Koch                    Dr. med. Martin Huber      
Geschäftsführer                    Ärztlicher Geschäftsführer