...können nur in Begleitung eines Elternteils oder einer bevollmächtigten Person vorgestellt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Sie nach der Narkose noch nicht fähig sind, die Praxis alleine zu verlassen!
Wegen der Nachwirkungen der Narkose dürfen Sie frühestens nach 24 Stunden wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen oder an Maschinen tätig sein!
Bitte rauchen Sie nicht und trinken kein Alkohol.